Unfall und Krankheit

Ob für Private, KMU oder Landwirtschaftsbetriebe die emmental versicherung berät Sie auch bei Fragen rund um die Unfall- und Krankenversicherung.

Die Unfallversicherung (UVG) ist seit dem 1. Januar 1984 für alle ArbeitnehmerInnen obligatorisch. Sie wird unterteilt in Betriebsunfall (BU) für Unfälle im beruflichen Umfeld und Nicht-Betriebsunfall (NBU) für solche in der Freizeit. Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einer/m ArbeitgeberIn nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle versichert. Kein Versicherungszwang besteht für Selbständigerwerbende sowie Nichtberufstätige (insbesondere auch Hausfrauen/Hausmänner). Diese Personengruppen sind selbst für einen entsprechenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Bei der Krankenversicherung ist die Grundversicherung für alle obligatorisch. Sie umfasst die sogenannte Krankenpflegeversicherung sowie eine freiwillige Taggeldversicherung. Sie gewährleistet eine umfangreiche, qualitativ hochstehende Grundversorgung. Die Kranken-Zusatzversicherung schliesst Lücken der Grundversicherung.

Die emmental versicherung bietet mit Ihren PartnerInnen Unfall- und Krankenversicherungen an. Ihr/e persönliche/r KundenberaterIn zeigt Ihnen gerne die verschiedenen Möglichkeiten.