Ab 2012 keine Velovignette mehr

Die Velovignette 2011 gilt noch bis am 31. Mai 2012. Danach endet die Schweizer Traditionsgeschichte der Velonummern.

 

Das Parlament hat im vergangenen Herbst mit einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer und Radfahrerinnen (Fahrradvignette) abzuschaffen und im Gegenzug die Deckungspflicht des Nationalen Garantiefonds anzupassen. Zu diesem Zweck mussten verschiedene strassenverkehrsrechtliche Verordnungen überarbeitet werden.

 

Ab dem 1. Januar 2012 müssen Fahrräder in der Schweiz also keine Vignette mehr tragen. Für Schäden, die Radfahrer und Radfahrerinnen verursachen, werden künftig ihre privaten Haftpflichtversicherungen oder sie persönlich aufkommen müssen.

 

Von der Abschaffung der Velovignette betroffen sind auch Motorfahrzeughalter, deren Fahrzeuge bisher betreffend Haftpflicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt waren: Es geht um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser oder Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h.

 

Für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h wird die obligatorische Haftpflichtversicherung beibehalten.

 

Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

 

Ab dem 1. Januar 2012 schliesst die emmental versicherung in ihre Privat-Haftpflichtversicherung diejenigen Risiken ein, die vormals von der Velovignette abgedeckt wurden, und zwar ohne Prämienzuschlag.